Gesetzliche Betreuung mit Kompetenz und Menschlichkeit

Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Mein Ziel ist es, Sie individuell, respektvoll und zuverlässig zu begleiten – immer orientiert an Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Eine gesetzliche Betreuung wird vom Gericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Dabei bleibt die Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich erhalten. Die Betreuung erfolgt nur in den Bereichen, in denen Unterstützung notwendig ist.

Ziel ist es, die Lebensqualität zu sichern und eine bestmögliche Unterstützung im Alltag zu gewährleisten.

Leistungen im Überblick

Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung unterstütze ich Sie in den Bereichen, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden.

Behörden & Verwaltung 

Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Anträgen und Schriftverkehr

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkommen, Rechnungen, Verträgen und finanziellen Angelegenheiten

Gesundheitssorge

Organisation medizinischer Versorgung, Abstimmung mit Ärzten und Einrichtungen

Wohnungsangelegenheiten

Unterstützung bei Wohnungsfragen, Umzügen oder Heimunterbringung.

Rechtliche Vertretung 

Vertretung gegenüber Institutionen im Rahmen der Betreuung

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen – kurz erklärt

Wann wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet?

Wenn ein Erwachsener aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann..

Wer beantragt eine Betreuung?

Die betroffene Person selbst, Angehörige oder auch Behörden können eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen.

Bleibt die Selbstständigkeit erhalten?

Ja. Eine Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Die betroffene Person bleibt grundsätzlich selbstbestimmt.

Welche Aufgaben übernimmt die Betreuerin?

Nur die Bereiche, die vom Gericht festgelegt werden – z. B. Finanzen, Gesundheit oder Behördenangelegenheiten.

Kann man die Betreuung wieder beenden?

Ja. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird die Betreuung aufgehoben.

Adresse

Büroadresse:

Westlicher Bahnweg 8

94522 Wallersdorf

Kontakt

Mobil: 0151-40155195

Büro: 09933-9529 021

andrea.fischl@betreuungsbuero-fischl.de 

office@betreuungsbuero-fischl.de

Erreichbarkeit:

Mo - Fr: 8 - 17 Uhr

In dringenden Notfällen erreichen Sie mich telefonisch unter meiner Mobilnummer.

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